Dresden soll ab dem 1. Advent weihnachtlich beleuchtet werden – Freistaat lässt seine historischen Gebäude dunkel

(Dresden, 25.11.2022) Laut Medienberichten lehnt es die sächsische Staatsregierung ab, die historischen Gebäude in der Landeshauptstadt Dresden ab dem 1. Advent wieder zu beleuchten, trotz der Bitte des Dresdner Oberbürgermeisters und des Stadtrates an den Freistaat. Die FDP-Fraktion im Dresdner Stadtrat als Initiatorin zeigt sich schwer enttäuscht. "Es ist sehr traurig und deprimierend sehen zu müssen, dass die Landespolitik den Wunsch des Stadtrates und so vieler Bürger nicht respektiert," sagt FDP-Fraktionsvorsitzender Holger Zastrow.

"Viel schlimmer ist, dass Ministerpräsident Michael Kretschmer und seiner schwarz-rot-grüne Landesregierung die vielfach geäußerten Sorgen und Nöte der Tourismuswirtschaft, der Händler und der Kulturbetriebe egal sind. Die Entscheidung der Landesregierung ist ein neuerlicher Schlag genau gegen die Betriebe und Einrichtungen, die schon in den vergangenen zwei Jahren am schwersten von der Pandemie betroffen waren. Offenbar hat man auch nicht verstanden, wie wichtig Licht und das Gefühl der Weihnacht in dieser Zeit für das Seelenheil der Menschen ist. Und das ausgerechnet in Sachsen mit seiner Lichtertradition. Wie jeder weiß, wurde die gesamte Gebäudeaußenbeleuchtung der Dresdner Altstadtsilhouette in den letzten Jahren erneuert, sodass das Abschalten sowieso nur einen rein symbolischen Wert hat. Aber Michael Kretschmer ist es wichtiger, fragliche Symbole zu setzen. Wenn die Politik nicht mehr in der Lage ist, selbst so kleine Herzensdinge möglich zu machen, wie soll sie dann erst große Sachen bewegen? Und leider sind es oft diese kleinen Herzensdinge, die zeigen, wie dicht an oder wie weit entfernt die Politik von den Menschen ist. Wie es anders geht, zeigen die Lichterwelten in der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt Magdeburg, die natürlich in vollem Glanz erstrahlen."

Dresdens Wahrzeichen sollten ab dem 1. Advent auf Beschluss des Wirtschaftsförderungsausschusses des Dresdner Stadtrates wieder beleuchtet werden. Das untersagte bislang eine Energiesparverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums. Doch nach einer Revision lässt diese Ausnahmen im Rahmen von traditionellen und religiösen Festen zu, womit die Weihnachtszeit gemeint ist. Von Beginn der Adventszeit bis Mariä Lichtmess können somit Nichtwohngebäude, Denkmäler und historische Bauten von außen ästhetisch beleuchtet werden.

"Es ist wichtig, den Einwohnern unserer Stadt und den zahlreichen Touristen, die in der Weihnachtszeit wieder zu uns kommen, das bekannte und für Dresden so typische Ambiente mindestens in der Innenstadt sowie an zentralen Orten im Stadtgebiet zu bieten. Dekorative Beleuchtung, seien es die Brücken der Innenstadt, die Frauenkirche und die anderen historischen Gebäude oder die Lichterketten in der Königstraße und der Äußeren Neustadt, sind ein wichtiger Bestandteil dieses besonderen Dresdner Flairs der Adventszeit, das schon über viele Jahre die Adventszeit zur wichtigsten Zeit im Tourismusjahr der Stadt macht," sagt Zastrow abschließend.