FDP hält Stadt auf finanzpolitischen Pfad der Tugend – kein neues WOBA-Abenteuer

(Dresden, 10.06.2021) Auf seiner heutigen Sitzung hat sich der Stadtrat in der Sache des Zusammenschlusses der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE auf Antrag der FDP-Fraktion für ein tiefergehendes Hauptprüfverfahren des Kartellamtes ausgesprochen sowie für Verhandlungen zwischen der Stadt mit der Vonovia SE zur Reduktion der Marktkonzentration in Dresden, konkret also von Optionen auf den Verkauf von bis zu 7.000 Wohnungen an Genossenschaften, Wohnungsunternehmen und Mieter. Auch die Verlängerung der Belegungsrechte über 2035 hinaus sowie die Fortführung der Mieterschutzrechte aus der Dresdner Sozialcharta sind beschlossene Punkte aus dem Antrag des Oberbürgermeisters und der FDP-Fraktion.

 

„Der Verkauf der WOBA und die anschließende Schuldenfreiheit der Landeshauptstadt Dresden vor 15 Jahren hat die Stadt auf den finanzpolitischen Pfad der Tugend geführt. Auf diesem Weg wollen wir bleiben – und kein neues WOBA-Abenteuer eingehen“, erklärt der wohnungsbau- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Christoph Blödner. „Den damaligen Verkaufserlös und all die gesparten Zinsen aus den getilgten Krediten der Stadt haben wir massiv in den Schulhausbau und die Kitas investiert, in unsere Infrastruktur und viele, viele Sozial- und Kulturprojekte. Die Mehrheit des Stadtrates hat damit gezeigt, dass der WOBA-Verkauf kein Fehler war und die Situation von damals nicht mit der heutigen vergleichbar ist. Heute bedarf es neuer, intelligenter Lösungen, mit der Thematik Wohnen umzugehen.

 

Aus Sicht der FDP-Fraktion sind solche großen Zusammenschlüsse, wie sie gerade zwischen der Vonovia und der Deutsche Wohnen passieren, und den danach zu erwartenden Marktanteilen durchaus mit Vorsicht und Skepsis zu sehen. Uns geht es dabei nicht um den Kauf von Wohnungen durch die Stadt, sondern um den Erhalt eines funktionierenden Marktes und dem Wettbewerb der Vermieter um die Mieter. Wenn wir eine Verkaufsoption aushandeln können, dann muss der Ankauf von Wohnungen auch durch die Genossenschaften, Wohnungsbauunternehmen oder die Mieter selbst möglich sein. Das ist entscheidend für uns. Die ursprünglich vorgesehene WID Dresden als Käufer und Vermieter von Sozialwohnungen ist nur eines von mehreren Instrumenten in diesem Bereich. Die Verlängerung der Belegungsrechte sowie der Mieterschutzrechte bei den Dresdner Wohnungen der Vonovia erfüllen das Anliegen der Bereitstellung von Sozialwohnungen wesentlich besser und das entspricht nicht nur unserem Ansinnen, sondern war auch ein Anliegen des Oberbürgermeisters.“