Verlängerung Auslegung des Flächennutzungsplanes gefordert

Zastrow: „Die Auslegung muss auf die Ferienzeit Rücksicht nehmen“

(Dresden/10.07.2018) Seit dem 06. Juli und bis zum 07. August ist der vom Stadtrat beschlossene Entwurf des Flächennutzungsplanes öffentlich ausgelegt und die Bürger dürfen erneut Einwendungen vorbringen. Die Zeit der Offenlegung liegt damit komplett in den Ferien im Freistaat. Laut Baugesetzbuch müssen Bauleitverfahren mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann dies auch länger erfolgen. Für die FDP/Freie Bürger Fraktion liegt mit den Ferien im Freistaat und der enormen Bedeutung des Flächennutzungsplanes für die kommenden Jahrzehnte ein solcher Grund vor.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP/FB-Fraktion im Dresdner Stadtrat, Holger Zastrow:

„Die Auslegung des Flächenutzungsplanes muss auf die Ferien in Sachsen natürlich Rücksicht nehmen. Die Offenlegung sollte deutlich bis nach den Ferien verlängert werden. Das Gesetz lässt dies zu. Angesichts der enormen Bedeutung des neuen Flächennutzungsplanes und der voraussichtlichen Gültigkeit für mehrere Jahrzehnte sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein.“