Einrichtung eines Rad- und Fußweges an der Bautzner Landstraße stadtauswärts

ANTRAG

Einrichtung eines Rad- und Fußweges an der Bautzner Landstraße stadtauswärts zwischen Schiller- und Collenbuschstraße

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bauliche und verkehrsrechtliche Einrichtung eines kombinierten Rad- und Fußweges entlang der Bautzner Landstraße stadtauswärts zwischen der Kreuzung Schillerstraße und der Einmündung Collenbuschstraße zu prüfen und dem Stadtrat bis zum 31.12.2018 umfassend zu berichten.

 

Begründung:

Während die Bautzner Straße zwischen Brockhausstraße und Schillerstraße beidseitig über durchgehende kombinierte Rad- und Fußwege verfügt, ist das nach dem Abzweig Schillerstraße nicht mehr der Fall. Zum Weißen Hirsch gibt es einen solchen Rad- und Fußweg nur auf der stadteinwärtigen Seite. Dabei erscheint die Einrichtung insbesondere eines Radweges in stadtauswärtiger Richtung angezeigt. Der Verkehr führt ab der Schillerstraße vom Mordgrund in zwei Spuren hinauf zum Weißen Hirsch, wobei sich der Individualverkehr eine Spur mit der Straßenbahn teilt, das Verkehrsaufkommen ist hoch, insbesondere auch durch LKW. Der Bereich weist zudem eine starke Steigung auf. Dadurch sind die langsam fahrenden Radfahrer einerseits gefährdet und andererseits entsteht ein verkehrlicher Konfliktpunkt. Auf den ersten Blick liegt eine Lösung nah. Die Bautzner Landstraße wird in einem Bereich von ca. 300 Metern ab der Schillerstraße von einem stark verwilderten Weg begleitet. Dieser ist durch einen Bord von der Straße getrennt. Wenn man diesen Weg herrichten würde, könnte er den Radverkehr aufnehmen und auch Fußgängern einen sicheren Weg bieten. Für eine Engstelle an einem anliegenden Grundstück müsste eine intelligente Lösung gefunden werden. Nach den 300 Metern gibt es bereits einen breiten Fußweg bis zur Collenbuschstraße, der nur für den Radverkehr freigegeben werden müsste.

Im Radverkehrskonzept wird die „fehlende Radverkehrsanlage“ im Abschnitt zwischen Schillerstraße und Rißweg als eine sogenannte „Sowieso-Maßnahme“ geführt, die im Rahmen des grundhaften Straßenbaues umgesetzt werden soll. Da es bis heute aber noch nicht einmal eine Vorplanung zu dem besagten Streckenabschnitt gibt, ist nach heutigem Sachstand eine Umsetzung realistisch frühestens in vier bis fünf Jahren möglich. Betrachtet man die noch fehlende Gleisverbreiterung und die besonderen planerischen Herausforderungen im Zuge der Mordgrundbrücke, ist realistisch mit einer Umsetzung erst deutlich später zu rechnen. Aus diesem Grund sollte es, wie oben skizziert eine einfachere Übergangslösung geben, bis der komplexe Straßenbau umgesetzt werden kann.

Holger Zastrow

Fraktionsvorsitzender

FDP/FB-Fraktion im Dresdner Stadtrat