Fortsetzung der Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt im Rahmen der Sondernutzungssatzungen

ANTRAG A0596/24

Gegenstand:

Fortsetzung der Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt im Rahmen der Sondernutzungssatzungen – Dauerhafte Abschaffung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und eintrittsfreie Veranstaltungen sowie Veranstaltungsplakatierung

hier:
1. Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung)


2. Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen des öffentlichen Parkplatzes Pieschener Allee in Dresden (Sondernutzungssatzung Parkplatz Pieschener Allee)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung) entsprechend Anlage 1.
  2. Der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen des öffentlichen Parkplatzes Pieschener Allee in Dresden (Sondernutzungssatzung Parkplatz Pieschener Allee) entsprechend Anlage 2.
  3. Die Satzungen erlangen Gültigkeit ab 01.01.2025.
  4. Mindereinnahmen im Haushalt der Stadt Dresden sind mit der Haushaltsaufstellung für 2025/2026 und folgend zu berücksichtigen.

 

Begründung:

Der Antrag fordert die erneute Verlängerung eines Teils der in den letzten Jahren vom Stadtrat beschlossenen Änderung der Sondernutzungssatzungen. Die Verlängerung der Gebührenfreiheit bezieht sich auf die nach wie vor gebeutelten Branchen der Gastronomie, Schausteller, des Marktwesens und der Veranstaltungswirtschaft, die in den letzten Jahren mit massiven Energiekosten, Inflation der Lebensmittelpreise und einer inzwischen schon wieder hochgesetzten Mehrwertsteuer zu kämpfen hat. Bis heute sind diese Branchen nicht auf dem Gäste- und Besucherniveau von vor den Corona-Einschränkungen zurückgekehrt. Gleichzeitig gibt es eine Reihe von Schließungen von Gastronomiebetrieben, die die Kosten nicht mehr stemmen können. An dieser Stelle soll die Stadt diesen Branchen wenigstens im Bereich der Sondernutzungsgebühren entgegenkommen, was zumindest eine kleine Entlastung darstellt. Die Stadt, vor allem die Innenstadt, erfährt ihre Belebung gerade durch Gastronomie, Märkte und Events und dieser Bereich muss nach wie vor gestärkt werden. Viele Großveranstaltungen Dresdens sind bis heute noch nicht wieder auf die Beine gekommen und haben seit den Corona-Einschränkungen nicht mehr stattgefunden. Der Erlass der Sondernutzungsgebühren ist daher ein kleiner Baustein für die Stadt, den Betroffenen zu helfen. Durch die Gebührenbefreiungen ist mit einer jährlichen Einnahmeminderung in Höhe von etwa 750.000 Euro zu rechnen. In Anbetracht eines 2,1 Mrd.-Euro-Haushaltes mit steigenden Steuereinnahmen und steigenden Zuweisungen des Landes sind diese Mindereinnahmen im Stadthaushalt verkraftbar, hätten aber eine größere Wirkung für jeden einzelnen betroffenen Betrieb.