Fortsetzung der Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt im Rahmen der Sondernutzungssatzungen für das Jahr 2023

ANTRAG A0409/22

Gegenstand:

Fortsetzung der Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt im Rahmen der Sondernutzungssatzungen für das Jahr 2023

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt als Maßnahme zur Belebung der Innenstadt sowie als Unterstützung für die besonders angeschlagene Gastronomie- und Veranstaltungsbranche die Verlängerung der zeitlich begrenzten Befreiung von Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2023 im Rahmen der Sondernutzungssatzung sowie der Sondernutzungssatzung Parkplatz Pieschener Allee für Aufführungen, Ausstellungen, Veranstaltungen, Märkte und Veranstaltungswerbung.
Gastronomiebetrieben ist es weiterhin möglich, Außenflächen auf Gehwegen, Plätzen und PKW-Stellplätzen in der Nähe der Stätte der Leistung auf Basis einer allgemeinen Ermessensrichtlinie der Stadtverwaltung zur Sondernutzung zu nutzen.

  1. die Sondernutzungssatzung wie folgt anzupassen:
    1. das Datum in §13 Abs. (4) bei den Punkten 15., 17., 18. und 20. wird auf den
      31.12.2023 geändert;
    2. die Punkte 9., 10., 11., 12., 13., 14. und 16. in §13 Abs. (4) werden gestrichen, die
      Nummerierung des Absatzes entsprechend angepasst.
  2. sowie die Sondernutzungssatzung Parkplatz Pieschener Allee wie folgt anzupassen:
    1. das Datum in §14 Abs. (4) bei dem Punkt 3. wird auf den 31.12.2023 geändert;
      der Punkt 4. in §14 Abs. (4) wird gestrichen.

 

Begründung:

Der Antrag fordert lediglich die Verlängerung der meisten der in den letzten zwei Jahren vom Stadtrat beschlossenen Änderung der Sondernutzungssatzungen um ein weiteres Jahr bis Ende 2023. Herausgenommen wurde die Gebührenfreiheit für Warenauslagen vor Geschäften, da diese damals vor allem aufgrund von Betretungsverboten von Läden eingeführt wurden. Die Verlängerung der Gebührenfreiheit bezieht sich auf die nach wie vor gebeutelten Branchen der Gastronomie, Schausteller, des Marktwesens und der Veranstaltungswirtschaft, die erst seit dem Frühjahr wieder weitestgehend frei ihre Unternehmungen ausüben können. Diese Branchen trifft es aber seit dem Frühjahr wieder durch die deutlich ansteigenden Energie- und Lebensmittelpreise. An dieser Stelle soll die Stadt diesen Branchen wenigstens im Bereich der Sondernutzungsgebühren entgegenkommen.

Die Streichung der angegebenen Punkte in 1. b. und 2. b. sind lediglich redaktioneller Natur, da diese die vorherigen Verlängerungen der Gebührenfreiheit bis Ende 2020 bzw. 2021 enthalten und sich mit den folgenden Punkten inhaltlich doppeln.