Neufassung der Parkgebührenverordnung

ÄNDERUNGSANTRAG zur Vorlage V0166/19

Gegenstand:

Neufassung der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über die Parkgebühren (Parkgebührenverordnung)

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) gemäß Anlage 1 mit folgenden Änderungen:

§ 3 Höhe der Parkgebühren
(1) Für das Parken werden folgende Gebühren für Kraftfahrzeuge (außer Busse) erhoben:
a) in der Zone 1:
Parkgebühr täglich 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Gebühr Montag bis Samstag: 0,70 Euro je 20 Minuten
Mindestgebühr: 0,70 Euro
Sonntag: 0,50 Euro je 20 Minuten
Tagestarif Montag bis Samstag: 10 Euro
Tagestarif Sonntag: 6 Euro
b) in der Zone 2:
Parkgebühr täglich 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr, außer an Sonntagen
Gebühr Montag bis Samstag: 0,40 Euro je 20 Minuten
Mindestgebühr: 0,40 Euro
Sonntag: gebührenfrei
Tagestarif Montag bis Samstag: 5 Euro
c) in der Zone 3:
Parkgebühr täglich 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr, außer an Samstagen und Sonntagen
Gebühr Montag bis Freitag: 0,30 Euro je 20 Minuten
Mindestgebühr: 0,30 Euro
Samstag, Sonntag: gebührenfrei
Tagestarif Montag bis Freitag: 5 Euro

4. Die neue Parkgebührenverordnung tritt erst in Kraft, wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag aufgehoben ist und es keine Corona-bedingten Einschränkungen mehr für den stationären Einzelhandel, die Gastronomie, Kultur- und Veranstaltungsbetriebe sowie die Tourismuswirtschaft durch
Verordnungen des Bundes, des Landes oder durch kommunale Verfügungen gibt und das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in der Stadt wieder angelaufen ist. Der Stadtrat stellt das Inkrafttreten der neuen Parkgebührenverordnung auf Antrag des Oberbürgermeisters per Beschluss fest.

5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten der Einführung von Monatsparktickets bzw. Parkabonnements für Berufstätige, Berufspendler und Intensivnutzer von Parkangeboten zu prüfen und dem Stadtrat zur Erörterung bzw. Entscheidung vorzulegen.

6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Parkleitsystem der Stadt Dresden zu evaluieren, zu modernisieren und auszubauen. Ziel ist es, öffentliche und private Parkflächen zu betrachten, das Parkleitsystem der Stadt nach dem Prinzip der Smart City kompatibel mit modernen individuellen Kommunikationsmitteln zu machen und insbesondere die Gäste aus der Tschechischen Republik, beispielsweise über eine Wegeführung in tschechischer Sprache von der Autobahn A17 aus, gezielt anzusprechen.

7. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, ein ganzheitliches Parkplatzentwicklungskonzept für die Stadt Dresden, insbesondere für den Bereich des Stadtzentrums auf der Altstädter und der Neustädter Elbseite zu erstellen. Dieses soll die Entwicklung des Stellplatzangebotes für Anwohner, Anlieger und Besucher für die unterschiedlichen Nutzungen und Fahrzeuge aufzeigen. Dazu gehört explizit auch die Betrachtung von Stellflächen für Reisebusse und Wohnmobilen. Das Entwicklungskonzept soll ferner künftige Bedarfe von Stellplätzen ermitteln und Ersatzflächen für infolge von Baumaßnahmen oder der Neuordnung von Verkehrsräumen wegfallende Parkplätze ausweisen. Es sind auch städtebauliche Ziele zu betrachten sowie Chancen einer attraktiven Stadtraumgestaltung durch eine Verlagerung von oberirdischen Parkflächen beispielsweise durch ein Netz von Parkhäusern und Tiefgaragen. Dabei sind insbesondere als Standorte für die Einordnung neuer Tiefgaragen der Rathausvorplatz, der Pirnaische Platz und der Palaisplatz zu untersuchen sowie geeignete Betreibermodelle unter Einbeziehung der Dresdner Verkehrsbetriebe zu prüfen.

8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Dresdner Verkehrsbetrieben und dem VVO eine Strategie zur besseren Verknüpfung des motorisierten Individualverkehrs aus dem Umland mit dem öffentlichen Nahverkehr in Dresden vorzulegen und das Angebot an P+R-Plätzen bedarfsgerecht und den Anforderungen des heutigen Nutzerverhaltens entsprechend auszubauen.

Begründung:

Egal wie man zur Höhe von Parkgebühren grundsätzlich steht, eines dürfte feststehen: Mitten in der Corona-Krise, mitten im Lockdown und zu einem Zeitpunkt, wo dieser vor einer wiederholten Verlängerung bis weit nach Ostern steht, verbieten sich neue Belastungen für die am stärksten von der Pandemie betroffenen Wirtschaftszweige und die Bürger insgesamt. Überall im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Tourismuswirtschaft, in der Veranstaltungswirtschaft und in der Kultur kämpft man ums Überleben. Unzählige Existenzen und Jobs, Pläne und Hoffnungen stehen auf dem Spiel. Nicht selten schon ein ganzes Jahr lang und niemand weiß, wie lange noch. Auch wenn es sicher Gründe für eine
moderate Anpassung der Parkgebühren gibt und der städtische Haushalt Einnahmequellen braucht – es geht um Schicksale und Perspektiven und darum, jetzt an der Seite unserer Gewerbetreibenden zu stehen. Die Höhe der Parkgebühren und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze stehenregelmäßig an erster Stelle, wenn es um die Sorgenkinder des Einzelhandelsverbandes und des Citymanagements geht. Insbesondere wenn es um die Attraktivität der Innenstadt geht.
Diese steht dank Corona und der Abwanderung von Handelsströmen ins Internet vor enormen Herausforderungen. Die Politik steht in der Pflicht, Rahmenbedingungen für einen erfolgversprechenden Neustart zu schaffen. Deswegen wirbt dieser Antrag dafür, eine Erhöhung der Parkgebühren erst ins Auge zu fassen, wenn das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wieder angesprungen ist. Erst wenn die epidemische Lage ebenso wie sämtliche Corona-bedingten Einschränkungen aufgehoben sind, kann man das tun bzw. darüber entscheiden, ob man die neue Parkgebührenordnung in Kraft setzen. Bis dahin verbietet sich aus Respekt vor den von der Krise schwer betroffenen Betrieben und ihren Mitarbeiter jegliche Eile. Es gilt jedoch auch, sich die Verordnung bezüglich der künftigen Höhe der Parkgebühren und
der Struktur noch einmal genau anzusehen. Die Stadtverwaltung hat in ihrer Vorlage die neuen Parkgebühren höher als unbedingt nötig angesetzt, da ihre Berechnungsgrundlage auf den Einnahmezahlen von 2018 basiert. Dabei liegen die Zahlen von 2019 längst vor und sind um rund 300.000 Euro höher als die von 2018. Wenn schon einfach Zahlen hochskaliert werden, dann sollten auch die aktuellen Zahlen genommen werden, als noch ein uneingeschränktes Innenstadtleben stattgefunden hat. Man erreicht das Einnahmeziel für den städtischen Haushalt bereits mit niedrigeren Gebühren. Allerdings nur, wenn Corona sehr schnell vorbei ist. Andernfalls werden die erwünschten Parkgebühreneinnahmen nicht erreicht werden - weder nach alter noch nach neuer Gebührenverordnung.Als der Doppelhaushalt 2021/22 verhandelt und beschlossen wurde, war noch nicht abzusehen, dass der Lockdown sich bis weit in das Frühjahr hinziehen wird - mindestens. Demzufolge sind Einnahme- und Ausgabeerwartungen unter unvorhersehbaren Entwicklungen festgelegt worden, die natürlich nicht aufgehen können. Das betrifft nicht nur die Parkgebühren,
sondern womöglich auch die Bettensteuer, die Gewerbesteuer, den Anteil der Gemeinde an der Umsatzsteuer, den DVB-Zuschuss oder den künftigen Zuschuss an die städtischen Kultureinrichtungen, die in den ersten drei Monaten des Jahres kaum bis keine Einnahmen haben. Die Debatte um die neue Parkgebührenverordnung und höhere Parkgebühren sollte die
Stadt zum Anlass nehmen, das Thema Parken einmal ganzheitlich und nachhaltig zu betrachten. Die Parksituation ist in der Innenstadt, aber auch in vielen Stadtteilzentren und Wohngebieten unbefriedigend. Vielerorts sind bezahlbare Parkplätze aufgrund von Baumaßnahmen und der Neuorganisation des Verkehrsraumes weggefallen, während die Parkraumbewirtschaftung bis tief in die Stadtteile hinein ausgeweitet worden ist. Deswegen fordert dieser Antrag auch mit Blick auf stadtplanerische Ziele ein Parkplatzentwicklungskonzept, die Prüfung der Einordnung neuer Tiefgargen oder Parkhäuser, eine Modernisierung des Parkleitsystems unter besonderer Ansprache unserer Gäste aus Tschechien, und eine bessere
Verzahnung des motorisierten Individualverkehrs aus dem Dresdner Umland mit dem ÖPNV in der Stadt durch die Schaffung bedarfsgerechter P+R-Plätze. Auch soll über die Einführung von Monatstickets oder Parkabonnements nachgedacht werden. Das Verständnis für moderat erhöhte Parkgebühren steigt mit einer Verbesserung der Parkplatzsituation, mehr Angeboten und mehr Nutzerfreundlichkeit. Die Ausweisung neuer Parkflächen würde übrigens
auch zu höheren Einnahmen in der Stadtkasse führen.