Verwendung von Mitteln zur touristischen Bewerbung der Landeshauptstadt Dresden

ANTRAG A0304/21

Gegenstand:

Verwendung von Mitteln zur touristischen Bewerbung der Landeshauptstadt Dresden

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, Mittel, die der Dresden Marketing GmbH gemäß Position 4 – 12 b) der Anlage zur Haushaltssatzung zusätzlich für 2021 zur Verfügung gestellt wurden, soweit diese in 2021 nicht verwendet worden sind, in das Jahr 2022 zu übertragen. Die Mittel sollen im Jahre 2022 zur Durchführung von Maßnahmen zur Bewerbung Dresdens als Reiseziel in der Weihnachtszeit und im Winter verwendet werden

Begründung:

Der Stadtrat hat in der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen, dass der Dresden Marketing GmbH 600.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen. Zur Erholung des weihnachtlichen Veranstaltungsbetriebes nach dem Corona-Jahr 2020 sollte die Dresden Marketing GmbH eine Kampagne zur Bewerbung Dresdens als Weihnachtsstadt durchführen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Lage konnten wichtige Elemente des weihnachtlichen Dresdens auch in 2021 nicht stattfinden, auch die geplante Werbekampagne wurde nicht durchgeführt. Durch die anhaltende pandemische Lage stand die Landeshauptstadt auch im Jahre 2021 Touristen nicht wie gewohnt offen. Viele beliebte Veranstaltungen, darunter die Dresdner Weihnachtsmärkte, mussten erneut ausfallen. Handel, Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft in Dresden waren durch zahlreiche Einschränkungen im Jahr 2021 besonderen Schwierigkeiten ausgesetzt. Das Anliegen des Stadtrates, Dresden überregional zu bewerben und damit die Erholung des innerstädtischen Veranstaltungslebens zu unterstützen, ist daher nicht vom Tisch, sondern sogar noch dringender geworden. Die Mittel die vom Stadtrat ohnehin für dieses Projekt vorgesehen wurden, sollten daher auch in 2022 für dieses Anliegen genutzt werden.