Um die Eventbranche zu unterstützen, bedarf es eine Änderung der Sondernutzungssatzung
Um die Eventbranche nach der Corona-Krise zu unterstützen, bedarf es eine Änderung der Sondernutzungssatzung

Zeitlich begrenzte Aussetzung der Genehmigungspflicht für Veranstaltungswerbung

ANTRAG A0099/20

Gegenstand:

Zeitlich begrenzte Aussetzung der Genehmigungspflicht für Veranstaltungswerbung

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die zeitlich begrenzte Änderung lt. Anlage 1 der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung).

Die Änderung gilt ab Veröffentlichung der Satzungsänderung bis 31.12.2022.

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Änderungen zur Sondernutzungssatzung

Begründung:

Aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt infolge der Corona-Pandemie mussten jegliche Veranstaltungen abgesagt werden. Dies betraf/betrifft neben Großveranstaltungen in der Stadt auch die Club- und Eventszene, Kunst- und Bühnenprogramme und viele mehr. Das Verschieben oder die Absage von Veranstaltungen ist immer mit Einbußen von geplantem Umsatz und häufig sogar mit Verlusten aufgrund von vorgeleisteten Ausgaben verbunden. Für Unternehmen bedeutet das bei dem aktuellen Ausmaß an ausfallenden Veranstaltungen wirtschaftliche Existenznot. Um hier Hilfestellung zu leisten, soll die Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen werden.

Aktuell ist die Beantragung von Plakatwerbung im Stadtgebiet in mehrfacher Ausführung einzureichen und bei einer Größe bis A1 mit Kosten von bis zu 2 € pro Ansichtsfläche pro Tag veranschlagt, was sich schnell aufsummiert. Zusätzliche Kosten, die in der aktuellen wirtschaftlichen Krise für fast alle Veranstalter schwer zu bewältigen sind. Dennoch benötigen sie Sichtbarkeit, um auf ihre Events aufmerksam zu machen, sobald Zusammenkünfte einer größeren Anzahl von Personen wieder stattfinden können. Hier muss vorübergehend eine unbürokratische und kostenfreie Beantragung von – und Plakatierung mit – Veranstaltungswerbung bis Format A1 im Stadtgebiet möglich sein. Regionalen Veranstaltern soll so eine größtmögliche mediale Plattform im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden, damit sie auf ihr Event aufmerksam machen und so Gäste generieren können.